Muslimische Pflegehelferin erhält rechtmässig Kündigung

Weil eine muslimische Pflegehelferin wegen ihres Glaubens keine männlichen Patienten waschen wollte, hat ihr Arbeitgeber sie entlassen – mit Recht, wie das Arbeitsgericht Mannheim entschieden hat. Es wies eine Klage der 40-Jährigen am Donnerstag 23.3.17 ab. Nur eine Woche lang hatte die gebürtige Litauerin für den ambulanten Pflegedienst gearbeitet, ehe das Unternehmen sie entließ.
 
„Ich will doch nur für mein Recht kämpfen zu arbeiten“, hatte die Frau erklärt. Sie wolle sich nur integrieren. Sie sagte: „Ich fühle mich hier diskriminiert“.
 
Richterin Sigrid Bouwhuis jedoch betonte: „Sie können Ihre Religion hierzulande frei ausüben. Aber an Ihrem Arbeitsplatz kann Ihnen nicht alles zurecht gezaubert werden.“
 
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